Den Vornamen Ewald (Namenstag am 3.10.) habe ich von meinem Vater vererbt bekommen.
Ewald, mit den (seltenen) Varianten Ewalt und Ewaldt, ist ein alter deutscher, männlicher Vorname, der heute auch als Familienname in Gebrauch ist.
Der Name ist, wie zahlreiche andere alte deutsche Vornamen auch, aus zwei Einzelwörtern zusammengesetzt, und zwar aus dem althochdeutschen Substantiv ewa mit der Grundbedeutung 'Gesetz, Recht, Ordnung' und dem ebenfalls althochdeutschen Verb waltan mit der Bedeutung walten, (be-)herrschen, regieren, bewachen. Das Wort bedeutet demnach etwa 'der die (Rechts-)Ordnung Bewachende, der das Gesetz Verwaltende/durch das Gesetz Waltende', benennt also einen Gesetzeshüter, Richter oder ähnlichen Funktionsträger.
Da das Wort ewa aber ein breites semantisches Spektrum aufwies und etwa auch 'Vertrag, Bund' bedeutete, könnte der Name auch entsprechend anders interpretiert werden und z. B. als 'der per Vertrag Herrschende', demnach als ein vertraglich Vorgesetzter verstanden werden. Allen Auslegungen ist aber gemein, dass der Name eine mit rechtlichen Befugnissen ausgestattete Person bezeichnet.
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